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Aktuelles

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Kneipp Fortbildung für Betreuungskräfte

Betreuungskräfte und Alltagsbegleiter müssen sich jährlich fortbilden.
Die GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) hat Richtlinien für Betreuungskräfte nach den §§ 43b und 53b SGB XI erlassen, die die Qualifikation, die Aufgaben und die Anforderungen für diese Tätigkeit in der stationären Altenpflege festlegen.
Die Betreuungskräfte unterstützen Bewohner durch soziale und aktivierende Maßnahmen wie gemeinsames Spazierengehen, Vorlesen oder Spiele. Die Qualifikation umfasst ein Orientierungspraktikum, eine Qualifizierungsmaßnahme und jährliche Fortbildungen.
Diese Richtlinie fordert, dass diese Betreuungskräfte jährlich mindestens 16 Unterrichtsstunden fortgebildet werden (z.B. an 2 Fortbildungstagen), um ihr Wissen zu aktualisieren, ihre berufliche Praxis zu reflektieren und sich mit anderen Betreuungskräften auszutauschen. Sie erfahren in diesem Bildungsurlaub wie einfach sich die 5 Elemente Sebastian Kneipps in den Alltag einbauen lassen.

Laden Sie sich hier den Flyer herunter und schauen Sie die weiteren Details an. Weietre Informationen zu der Bidungsmaßnahme finden Sie unter der Rubrik Seminare/Bildung.

 

 

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